Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis (ID)
- Persöndliche Dienstwaffe
- Persöndlicher Gehöhrschutz
Programm
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Dienstag 27.05.2025
I. OBLIGATORISCH
18:00 - 20:00
-
TypOblig. Bundesübung
-
OrtSchiessstand Hausenstein
Dienstag 22.07.2025
II. Obligatorisch
18:00 - 20:00
-
TypOblig. Bundesübung
-
OrtSchiessstand Hausenstein
Samstag 23.08.2025
III.OBLIGATORISCH
13:30 - 16:30
-
TypOblig. Bundesübung
-
OrtSchiessstand Hausenstein